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Housing

Das Housing-Angebot richtet sich an Kundinnen und Kunden, die aus technischen oder organisatorischen Gründen die maximale Flexibilität der Hardware- und Softwareverwaltung benötigen, ohne auf die Vorzüge der schnellen und zuverlässigen Netzwerkanbindung im Datacenter der Universität zu verzichten.

Ebenfalls abgedeckt ist natürlich auch die Klimatisierung sowie die redundante Stromversorgung und die Möglichkeit der Serverdatensicherung auf den Systemen des ZIMT.

In der Regel handelt es sich dabei um Server und IT-Komponenten, die zur Erbringung eines Dienstes benötigt werden, für den das ZIMT-Portfolio keine Alternative bietet.

Kosten: Die Wartungskosten für die untergebrachte Hardware trägt der/die Eigentümer:in; Betriebskosten werden nicht berechnet.


Voraussetzungen ZIMT-Housing

Allgemeines

Das ZIMT wird vertreten durch den Leiter. Technische Entscheidungen können auf Mitarbeiter übertragen werden.
Das Angebot richtet sich an Interessenten aus der Universität Siegen. Die Nutzung erfolgt auf Antrag durch die leitende Person der Organisationseinheit.
Der Antrag umfasst technische und administrative Informationen.

Das ZIMT ist nicht verantwortlich für die Daten auf den Geräten.

Für jeden Server wird die Zugehörigkeit zu einer Organisationseinheit und die technischen / administrativen Ansprechpartner erfasst.
Der technische Ansprechpartner ist der primäre Kontakt für das Operating, der administrative Ansprechpartner dient als Fallback und Eskalationskontakt.
Ist kein Ansprechpartner erreichbar, kann das ZIMT die betreffenden Systeme deaktivieren.

Die Unterbringung von Servern erfolgt vorbehaltlich einer Überprüfung bezüglich verfügbarer Platz- Strom- und Klimakapazität.
Serverhardware wird in vorhandene klimatisierte Schränke in der 19 Zoll Bauform eingebaut.
Ein Betrieb von Geräten außerhalb der Schränke ist nicht möglich.
Zusätzlich gesicherte Racks mit eigener Schließung oder Videoüberwachung sind ebenfalls nicht möglich.

Der Zugang für administrative Tätigkeiten zu Housing-Systemen soll auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Der Zutritt ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung und unter Begleitung möglich. Um an den eigenen Systemen arbeiten zu können ist die Unterzeichnung und Einhaltung einer Benutzerordnung sowie die Kenntnis von Notfallanweisungen verpflichtend.
Die Vorlaufzeit für einen Zugangstermin ergibt sich aus der Personalverfügbarkeit im ZIMT und beschränkt sich auf die regulären Arbeitszeiten.
Die durchgeführten Arbeiten sowie deren Grund und Dauer müssen in einem entsprechenden Formular/System nach Arbeitsende dokumentiert und seitens des Nutzers quittiert werden.

Ein zentrales Backup-System wird nicht angeboten.
Für hochverfügbare Dienste sind nach Absprache Server in unterschiedlichen Brandabschnitten möglich.

Der Netzwerkanschluss wird über Glasfaser oder Ethernet bereitgestellt.
Die Stromversorgung erfolgt redundant, Server müssen daher über zwei geeignete Netzteile verfügen.
Server müssen über Out-Of-Band Managementmöglichkeiten verfügen.
In den Schränken befindet sich eine Brandfrühsterkennung, die den Schrank stromlos schalten kann.
Nach Aufnahme des Geräts in unser Inventursystem erhält der Kunde alle von uns aufgenommenen Informationen und eine eindeutige Identifikationsnummer als Referenz für zukünftige Anfragen zu dem System.
Diese gilt es bei jeglichen Anfragen zu dem System zu nennen, damit das Gerät direkt identifiziert werden kann.


Technische und organisatorische Voraussetzungen

Die Nutzer sind Eigentümer und Betreiber des Systems. Der Zugang zu den Systemen wird im Rahmen des Nutzerkonzepts geregelt.
Das ZIMT sorgt für den Anschluss und die Erreichbarkeit des Systems. Alle weiteren Betriebsaufwendungen obliegen den Nutzern.

Folgende Mindestanforderungen müssen erfüllt werden:

  • 19“ Rackeinbau mit Lüftung von vorn nach hinten
  • Out-Of-Band Management via 1000Mbit IP/Ethernet über einen dedizierten Anschluss (HP ILO, Dell iDRAC etc)
  • Gerade Anzahl von Netzwerkschnittstellen (mind. 2) (2 x 10Gbit Glasfaser MultiMode oder 2 x 1Gbit Ethernet jeweils mit Möglichkeit zur Koppelung eines LACP-Portchannels)
  • Redundante Stromversorgung durch mindestens zwei C13/C14 oder C19/C20 Netzteile

Folgende Organisatorische Voraussetzungen und Angaben zum Gerät müssen erfüllt werden:

  • Antrag auf Housing muss vorab gestellt werden
  • Gültiger Wartungsvertrag mit dem Vertriebspartner
  • Es müssen die gerätespezifischen Details genannt werden wie:
    • Gerätename
    • Hersteller + Typ
    • Anzahl Höheneinheiten des Geräts
    • Datum der Beschaffung
    • Seriennummer und ggf. Servicetag
    • Die Funktion des Servers

Kontakt: Jens Aßmann, Leitung Abt. Infrastruktur

 
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